Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 21.06.2006 | OLG Düsseldorf, 14.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.09.2005 - 26 W 51/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3757
OLG Frankfurt, 05.09.2005 - 26 W 51/05 (https://dejure.org/2005,3757)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.09.2005 - 26 W 51/05 (https://dejure.org/2005,3757)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. September 2005 - 26 W 51/05 (https://dejure.org/2005,3757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 2 JVEG, § 22 Abs 2 InsO
    Justizvergütungsrecht: Honorar für vorläufigen Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    JVEG § 9 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 9 Abs. 2; InsO § 22 Abs. 2
    Entschädigung des zum vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 22 Abs. 2 InsO bestellten Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters; Unterschied zwischen "schwachem" und "starkem" Insolvenzverwalter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 49
  • NZI 2006, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 15.06.2005 - 11 W 1423/05

    Höhe des Stundensatzes des Sachverständigen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2005 - 26 W 51/05
    Diese Bestimmung betrifft deshalb auch nach ihrem Wortlaut nicht allein den vorläufigen Insolvenzverwalter nach § 22 Abs. 1 InsO, sondern jeden vorläufigen Insolvenzverwalter, der ein Gutachten im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO erstellt (ebenso OLG München, Beschlüsse vom 06.04.2005 - 11 W 863/05 und vom 20.05.2005 - 11 W 1422/05; ZIP 2005, 1329, 1330; AG Hamburg, NJW-RR 2005, 60, das eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 2 JVEG befürwortet; Keller, NZI 2004, 465, 471; Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage, § 9 JVEG, Rn. 28).
  • OLG München, 20.05.2005 - 11 W 1422/05

    Vergütung des sogenannten schwachen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2005 - 26 W 51/05
    Diese Bestimmung betrifft deshalb auch nach ihrem Wortlaut nicht allein den vorläufigen Insolvenzverwalter nach § 22 Abs. 1 InsO, sondern jeden vorläufigen Insolvenzverwalter, der ein Gutachten im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO erstellt (ebenso OLG München, Beschlüsse vom 06.04.2005 - 11 W 863/05 und vom 20.05.2005 - 11 W 1422/05; ZIP 2005, 1329, 1330; AG Hamburg, NJW-RR 2005, 60, das eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 2 JVEG befürwortet; Keller, NZI 2004, 465, 471; Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage, § 9 JVEG, Rn. 28).
  • AG Hamburg, 28.09.2004 - 67g IN 274/04

    Anforderungen an die Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2005 - 26 W 51/05
    Diese Bestimmung betrifft deshalb auch nach ihrem Wortlaut nicht allein den vorläufigen Insolvenzverwalter nach § 22 Abs. 1 InsO, sondern jeden vorläufigen Insolvenzverwalter, der ein Gutachten im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO erstellt (ebenso OLG München, Beschlüsse vom 06.04.2005 - 11 W 863/05 und vom 20.05.2005 - 11 W 1422/05; ZIP 2005, 1329, 1330; AG Hamburg, NJW-RR 2005, 60, das eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 2 JVEG befürwortet; Keller, NZI 2004, 465, 471; Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage, § 9 JVEG, Rn. 28).
  • OLG München, 06.04.2005 - 11 W 863/05
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2005 - 26 W 51/05
    Diese Bestimmung betrifft deshalb auch nach ihrem Wortlaut nicht allein den vorläufigen Insolvenzverwalter nach § 22 Abs. 1 InsO, sondern jeden vorläufigen Insolvenzverwalter, der ein Gutachten im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO erstellt (ebenso OLG München, Beschlüsse vom 06.04.2005 - 11 W 863/05 und vom 20.05.2005 - 11 W 1422/05; ZIP 2005, 1329, 1330; AG Hamburg, NJW-RR 2005, 60, das eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 2 JVEG befürwortet; Keller, NZI 2004, 465, 471; Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage, § 9 JVEG, Rn. 28).
  • OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 W 8/05

    Kostenfestsetzung der gutachterlichen Tätigkeit eines halbstarken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2005 - 26 W 51/05
    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Landgerichts, die auch vom OLG Bamberg (ZIP 2005, 819, 820; ebenso LG Mönchengladbach ZIP 2004, 410, 411 m. w. N.) vertreten wird, wonach § 9 Abs. 2 JVEG allein auf den vorläufigen Insolvenzverwalter anzuwenden ist, dem aufgrund eines der Schuldnerin auferlegten allgemeinen Verfügungsverbotes die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Insolvenzvermögen zusteht.
  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05

    Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. September 2005 - 26 W 51/05 -,.
  • OLG Nürnberg, 20.02.2006 - 2 W 267/06

    Zur Stellung und Vergütung eines Sachverständigen (auch Rechtsanwaltes) in einem

    Bereits der systematische Befund spricht somit dafür, dass in § 9 Abs. 2 JVEG allgemein die Beauftragung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit einem Gutachten geregelt worden ist (vgl. auch OLG München, NZI 2005, 501 f.; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2006, 49; Keller, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vergütung im Insolvenverfahren, NZI 2004, 465 ff., 471).
  • OLG Hamburg, 11.02.2010 - 4 W 138/09

    Sachverständigenvergütung: Vergütung des isoliert beauftragten Sachverständigen

    Das entspricht der in der Rechtsprechung jedenfalls überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 2005, 563; OLG München NJW-RR 2006, 50; OLG Nürnberg JurBüro 2006, 380; OLG Koblenz, Rechtspfleger 2006, 336; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 49 für den Fall, dass der zunächst isoliert bestellte Sachverständige sechs Tage später zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird; vgl. auch: Binz in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, Gerichtskostengesetz/Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, München 2007, Rn. 16 zu § 9 JVEG m.w.Nachw.).
  • AG Hamburg, 29.03.2010 - 67c IN 446/09

    Sachverständigenvergütung: Bemessung der Vergütung eines "isolierten"

    Hier hatte das OLG Frankfurt (ZInsO 2005, 1042=NZI 2006, 38) § 9 Abs. 2 JVEG (65, --EUR /Std.) für anwendbar gehalten, da Synergieeffekte zwischen beiden Tätigkeiten eine auskömmliche Vergütung im Zusammenhang als angemessen erscheinen ließen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.06.2006 - 8 W 101/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7288
OLG Hamburg, 21.06.2006 - 8 W 101/06 (https://dejure.org/2006,7288)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2006 - 8 W 101/06 (https://dejure.org/2006,7288)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 8 W 101/06 (https://dejure.org/2006,7288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Eine Gebührenbefreiung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. ist aufgrund einer fehlenden unmittelbaren Anwendbarkeit des § 18 DRK-Gesetz unzulässig; Zulässigkeit einer Gebührenbefreiung des Deutschen Roten Kreuzes e.V.; Berücksichtigung der Identität der ...

  • rechtsportal.de

    DRKG § 18; GKG § 2; JKostG Hamburg § 11
    Gerichtsgebührenbefreiung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1655
  • MDR 2007, 55
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 30.09.1997 - 11 W 2536/97

    Gebührenfreiheit des Bayerischen Roten Kreuzes

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2006 - 8 W 101/06
    Fast einhellig ist die Rechtsprechung der Auffassung, dass zumindest eine unmittelbare Anwendung des § 18 DRK-Gesetzes wegen der fehlenden Identität der Rechtspersönlichkeiten nicht zulässig ist (vgl. aus neuerer Zeit vor allem OLG München, NJW-RR 1998, S. 719 und OLG Koblenz JurBüro 1995, S. 650 f).
  • OLG Koblenz, 14.02.1995 - 14 W 36/95
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2006 - 8 W 101/06
    Fast einhellig ist die Rechtsprechung der Auffassung, dass zumindest eine unmittelbare Anwendung des § 18 DRK-Gesetzes wegen der fehlenden Identität der Rechtspersönlichkeiten nicht zulässig ist (vgl. aus neuerer Zeit vor allem OLG München, NJW-RR 1998, S. 719 und OLG Koblenz JurBüro 1995, S. 650 f).
  • OLG Celle, 16.11.2007 - 23 W 179/07

    Bestehen einer Gerichtskostenfreiheit des Deutschen Roten Kreuzes e. V. und seine

    Deshalb gilt das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz vom 09.12.1937 und die dort unter § 18 vorgesehene Gebührenfreiheit nicht für den 1950 gegründeten eingetragenen Verein Deutsches Rotes Kreuz (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 08.05.2007 - 23 W 94/07 - ebenso OLG Koblenz, a. a. O.; OLG München, MDR 1998, 184 und OLG Hamburg MDR 2007, 55 sowie Beschluss vom 04.10.2006 - 8 W 165/06 -).

    c) Auch eine entsprechende Anwendung der in § 18 des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz vom 09.12.1937 vorgesehenen Gebührenfreiheit auf das Deutsche Rote Kreuz und seine Untergliederungen in der heutigen Rechtsform kommt nicht in Betracht (vgl. den Senatsbeschluss vom 08.05.2007 a.a.O.; OLG Hamburg MDR 2007, 55; anders vor allem OLG Hamburg, Beschluss vom 04.10.2006 a. a. O. und Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, § 2 S. 23).

    Die Angelegenheit ist in Niedersachsen deshalb abschließend geregelt in dem Sinne, dass gemeinnützigen Organisationen bewusst nur in einem begrenzten Umfang von der Gebührenpflicht befreit werden sollten (vgl. für das jeweilige Landesrecht auch OLG Koblenz, a. a. O., OLG Hamburg, MDR 2007, 55 sowie OLG München, MDR 1998, 184).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 10 W 139/10

    Das Deutsche Rote Kreuz ist im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 3 S. 1 GKG nicht

    Eine unmittelbare Anwendung von § 18 DRKG auf die nach 1949 geschaffenen Organisationen des Deutschen Roten Kreuzes - zu denen auch der Kostenschuldner gehört - scheidet aus, weil insoweit neue Rechtspersönlichkeiten entstanden sind (vgl. OLG Hamburg OLGR 2006, 610 und 849; OLG München MDR 1998, 184; OLG Koblenz JurBüro 1990, 1173).

    Mangels bundesgesetzlicher Regelung liegt ein Verstoß gegen Art. 31 GG nicht vor (vgl. OLG Celle OLGR 2008, 546; OLG München MDR 1998, 184; OLG Koblenz JurBüro 1995, 650; 1990, 1173; OLG Hamburg v. 21.06.2006, 8 W 101/06, OLGR 2006, 610; a.A. OLG Hamburg v. 04.10.2006, 8 W 163/06, OLGR 2006, 849).

  • OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 163/06

    Befreiung des DRK von den Gerichtskosten

    Der Einzelrichter des erkennenden Senats ist dieser letzteren Auffassung in seinem Beschluss vom 21.06.2006 (8 W 101/06) gefolgt.
  • OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 165/06

    Befreiung des DRK von den Gerichtskosten

    Der Einzelrichter des erkennenden Senats ist dieser letzteren Auffassung in seinem Beschluss vom 21.6.2006 (8 W 101/06) gefolgt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.07.2005 - II-6 UF 169/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5081
OLG Düsseldorf, 14.07.2005 - II-6 UF 169/03 (https://dejure.org/2005,5081)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.2005 - II-6 UF 169/03 (https://dejure.org/2005,5081)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - II-6 UF 169/03 (https://dejure.org/2005,5081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit der notariell beurkundeten Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Falle der Scheidung der Ehe; Anpassung des vertraglich vereinbarten Ausschlusses des Versorgungsausgleiches im Scheidungsfall gemäß § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2049
  • NJW-RR 2006, 947 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 57/03

    Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2005 - 6 UF 169/03
    Die Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Parteien bei Vertragsabschluss rechtfertigt nicht die Feststellung, dass die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung im Scheidungsfall führen werde, dass ihr - losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer Lebensverhältnisse - wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz oder teilweise mit der Folge zu versagen wäre, dass an ihre Stelle die gesetzliche Regelung tritt (vgl. BGH FamRZ 2004, 601, 606; BGH FamRZ 2005, 185, 186).

    Ein zunächst wirksam vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs hält nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der der Senat sich anschließt, der Ausübungskontrolle am Maßstab des § 242 BGB deshalb dann nicht stand, wenn er dazu führt, dass ein Ehegatte aufgrund einvernehmlicher Änderung der gemeinschaftlichen Lebensumstände über keine hinreichende Altersversorgung verfügt, und dieses Ergebnis mit dem Gebot der ehelichen Solidarität schlechthin unvereinbar erscheint (vgl. BGH FamRZ 2005, 185, 186).

    Dabei sind die fiktiven, im Wege einer Prognose festgestellten Versorgungsanrechte des berechtigten Ehegatten zugrunde zu legen, wobei auch eine überschlägige Schätzung nach § 287 ZPO möglich ist (vgl. BGH FamRZ 2005, 185, 187).

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2005 - 6 UF 169/03
    Die Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Parteien bei Vertragsabschluss rechtfertigt nicht die Feststellung, dass die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung im Scheidungsfall führen werde, dass ihr - losgelöst von der künftigen Entwicklung der Ehegatten und ihrer Lebensverhältnisse - wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz oder teilweise mit der Folge zu versagen wäre, dass an ihre Stelle die gesetzliche Regelung tritt (vgl. BGH FamRZ 2004, 601, 606; BGH FamRZ 2005, 185, 186).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2005 - 6 UF 169/03
    Insoweit ist § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO im zum Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörenden Versorgungsausgleichsverfahren entsprechend anzuwenden, nachdem das Amtsgericht dem Grunde nach die Durchführung des Versorgungsausgleichs abgelehnt und deshalb die Höhe der auszugleichenden Anwartschaften nicht mehr ermittelt hat (vgl. BGH FamRZ 1982, 152, 153 zu § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a. F.; Zöller/Philippi, 25. Aufl., § 621 e ZPO Rdnr. 78).
  • OLG Dresden, 25.04.2003 - 10 UF 284/03

    Gerichtliche Abänderung einer Unterhaltsbestimmung durch die Eltern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2005 - 6 UF 169/03
    Eines ausdrücklichen Antrages der Parteien bedarf es insoweit nicht, da § 538 Abs. 2 ZPO gemäß § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO keine unmittelbare Anwendung findet (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2003, 624; OLG Dresden NJW-RR 2003, 1162; Baumbach/Lauterbach/Albers, 63. Aufl., § 621 e ZPO Rdnr. 24; Musielak/Borth, 4. Aufl., § 621 e ZPO Rdnr. 26).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02

    Befristete Beschwerde wegen Nichtanhörung des betroffenen Kindes im Verfahren der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.07.2005 - 6 UF 169/03
    Eines ausdrücklichen Antrages der Parteien bedarf es insoweit nicht, da § 538 Abs. 2 ZPO gemäß § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO keine unmittelbare Anwendung findet (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2003, 624; OLG Dresden NJW-RR 2003, 1162; Baumbach/Lauterbach/Albers, 63. Aufl., § 621 e ZPO Rdnr. 24; Musielak/Borth, 4. Aufl., § 621 e ZPO Rdnr. 26).
  • OLG Bremen, 24.05.2017 - 4 UF 152/16

    Gerichtliche Überprüfung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs durch

    Maßstab hierfür muss die Versorgung sein, die die Ehefrau bei Weiterführung ihrer beruflichen Tätigkeit voraussichtlich erzielt hätte (vgl. Holzwarth in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 6. Auflage, § 8 VersAusglG Rn. 15 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2049).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht